Erbrecht
Richtig erben oder vererben will „gelernt“ sein. Unsere Beratung und Vertretung umfasst deshalb alle Bereiche des Erbrechts einschließlich Erbschaftsteuerrecht. Unsere Tätigkeit bezieht sich zum einen auf vorsorgende erb- rechtliche Regelungen, wie z.B. eine lebzeitige Vermö- gensübertragung und die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testamente und Erbverträge), aber auch auf die Erarbeitung komplexer Nachfolgestrukturen im unternehmerischen Bereich einschließlich Steuergestal- tung und Steueroptimierung. Weiter sind wir auch bei der Unterstützung erbrechtlicher Auseinandersetzungen und der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche tätig. Wir üben für unsere Mandanten, falls diese eine solche An- ordnung getroffen haben, das Amt des Testamentsvoll- streckers aus und verfügen auch hier über langjährige Erfahrung.
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